Aktuelle Informationen aus den Hörnerdörfern ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
                                                           
 
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  Gastgeber-Newsletter, 15. Dezember 2021  
 
 
Liebe Frau Rothmayr,
 
nachfolgende Themen und Informationen haben wir Ihnen zusammengestellt:

  • Marketingvorteil "Freie Fahrt mit den Hörnerbahnen" für 2022
  • Corona-Update - Verlängerung der Verordnung bis 12.01.2022
  • Intranet heißt nun Partner-Info
  • Überbrückungshilfe IV ab Januar beantragen
  • Große Booster-Impfaktion in Sonthofen am Samstag

Für Rückfragen stehen wir in den Gästeinformationen zur Verfügung.
Ihr Team der Tourismus Hörnerdörfer GmbH
 
 
 
 
   

Seien Sie dabei und bieten einen Mehrwert für Ihre Gäste
Erinnerung: Vertrag "Freie Fahrt mit den Allgäuer Hörnerbahnen" 2022
 
Der Preis und die Öffnungszeiten für das Angebot "Freie Fahrt mit den Allgäuer Hörnerbahnen" 2022 stehen fest. Der Vertrag kann ab sofort bei Frau Sabrina Salerno unter sabrina.salerno@hoernerdoerfer.de oder telefonisch unter 08326-3646-24 angefordert werden.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie an der Aktion "Freie Fahrt mit den Allgäuer Hörnerbahnen" (jährlich von Mai bis Oktober, 1x pro Tag kostenlose Berg- und Talfahrt für den Gast jeweils an der Hörnerbahn in Bolsterlang und am Weltcup-Express Ofterschwang) teilnehmen und Ihrem Betrieb damit einen Marketingvorteil verschaffen.
Bitte senden Sie dann den angeforderten Vertrag bis spätestens 15. Februar 2022 zurück.
 
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Corona-Update – Verlängerung der Verordnung
 
In der gestrigen Sitzung des Bayerischen Ministerrates wurde beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 12. Januar 2022 zu verlängern. Ab dem 15. Dezember 2021 werden unter anderem folgende Änderungen wirksam:

• Die Ausnahme von 2G von Schüler zwischen 12 und 17 Jahren, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 weitergewährt.

• Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, hat auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind.

• Die Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) ist für die Silvesternacht aufgehoben worden.

Den vollständigen Beschluss des Ministerrats sowie das aktualisierte Rahmenkonzept zur Beherbergung finden Sie im Anhang dieses Newsletters.
 
 
 
 
   

Alle Informationen für Sie als Gastgeber
Intranet nun Partner Info
 
Wir haben für die Gastgeber der Hörnerdörfer den Zugang zu wichtigen Informationen erleichtert und haben das „Intranet“ umgestellt auf die „Partner Info“. Somit haben Sie jederzeit ohne Login bzw. Passwort Zugriff auf alle relevanten Informationen für eine bestmögliche Vermietung Ihrer Unterkünfte. Haben Sie weitere Fragen, Wünsche und Anregungen, wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Anbieter-Service der Hörnerdörfer per E-Mail an service@hoernerdorfer.de oder telefonisch an 08326-3646-42.
 
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Samstag, 18. Dezember 2021
Große Booster-Impfaktion in Sonthofen
 
Am Samstag, den 18. Dezember 2021 findet zwischen 10.00 und 20.00 Uhr in Sonthofen eine große Booster-Impfaktion statt. Per Drive-In kann sich jeder schnell und einfach seine Auffrischungs-Impfung abholen. Ohne viel Aufwand und Kontakte. 
Reservieren Sie einfach vorab einen Termin über die Website der Impfzentren Bayern und bringen Sie am Samstag einen Personalausweis, Ihren Impfpass, den ausgefüllten Aufklärungsbogen und die Bestätigungs-E-Mail mit.
 
  Gleich Termin vereinbaren »  
 
   
 
 
 
   

Corona-Hilfen für Unternehmen
NEU – Überbrückungshilfe IV
 
Die Überbrückungshilfe IV für Unternehmen, die einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 % gegenüber dem Jahr 2019 verzeichnen, läuft von Januar bis Ende März 2022. Sie löst die Überbrückungshilfe III Plus ab, die für die Monate Juli bis Dezember 2021 gilt. Ab welchem Zeitpunkt ein Antrag gestellt werden kann, steht laut Ministerium noch nicht fest. Jedoch hat die Behörde die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Dies ist jetzt bis Ende März 2022 möglich.
Nach wie vor müssen alle Anträge zur Überbrückungshilfe über den Steuerberater gestellt werden.
 
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