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| Gastgeber-Newsletter, 2. März 2022
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Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
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In der heutigen Kabinettssitzung des Bayerischen Ministerrates wurde beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Inkrafttreten zum Freitag, 04. März 2022 in verschiedenen Punkten anzupassen. Ganz wesentlich für die Tourismusbranche ist hierbei folgende Änderung:
- Für Angebote der Gastronomie und der Beherbergung gilt statt bisher 2G künftig die 3G-Regel.
Im Anhang finden Sie den detaillierten Beschluss des Ministerrates.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Tourismus Hörnerdörfer GmbH
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