Aktuelle Informationen aus den Hörnerdörfern ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
                                                           
 
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  Gastgeber-Newsletter, 29. Juli 2022  
 
 
Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
 
heute möchten wir Sie über die Anpassung zum Kurbeitrag informieren, mit dem ein wesentlicher Anteil zum öffentlichen touristischen Angebot in den Hörnerdörfern geleistet wird. Hieraus werden das Vorhalten, die Instandhaltung und der Betrieb der öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und der touristischen Infrastruktur finanziert.

Die letzte Erhöhung des Kurbeitrags in unseren Gemeinden liegt schon mehrere Jahre zurück. Somit steht nun eine Anpassung des Betrags aufgrund gestiegener Kosten an, um unseren Gästen auch weiterhin intakte Wanderwege, eine Vielzahl an Veranstaltungen, eine schöne Bepflanzung, eine serviceorientierte Gästeberatung und vieles mehr anbieten zu können.

Die Kurbeiträge werden wie folgt angepasst:

Fischen im Allgäu – ab dem 15. Januar 2023
• 3,20 € für Personen ab dem 14. Lebensjahr
• 1,60 € für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
• Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind beitragsfrei

Ofterschwang – der Kurbeitrag bleibt gleich
• 1,50 € für Personen ab dem 14. Lebensjahr
• Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei

Obermaiselstein ab dem 1. Dezember 2022
• 2,50 € für Personen ab dem 14. Lebensjahr
• Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei

Bolsterlang - ab dem 1. Dezember 2022
• 2,50 € für Personen ab dem 14. Lebensjahr
• Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei

Balderschwang- ab dem 1. Dezember 2022
• 2,00 € für Personen ab dem 14. Lebensjahr
• Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind beitragsfrei

Die Anpassungen wurden für kommende Online-Buchungen bereits im Feratel-System hinterlegt.
Für bereits getätigte Buchungen dürfen Sie dem Gast die Preiserhöhung weitergeben, da der Kurbeitrag eine kommunale Abgabe und nicht als verbindlicher Betrag innerhalb der Buchungsbestätigung zu sehen ist.

Alle Gastgeber wurden bereits von den jeweiligen Gemeinden bzw. Gästeinformationen per E-Mail über die Änderungen des Kurbeitrags wie auch des Fremdenverkehrsbeitrags informiert. Melden Sie sich gerne, sollten Sie die Information nicht erhalten haben.Die Pflicht zur Kalkulation des Kurbeitrags durch die Gemeinden ist im kommunalen Abgabegesetz verankert und lässt wenig Spielraum. Dadurch errechnen sich innerhalb der Hörnerdörfer differenzierte Beträge je Gemeinde.

Die Kurbeitragszonen wurden in Obermaiselstein, Bolsterlang und Balderschwang zusammengefasst, sodass der Betrag für alle Übernachtungen im gesamten Gemeindegebiet gilt. Die Zeiträume der Kurbeitragsreduzierung in Obermaiselstein und Bolsterlang bleiben bestehen.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, melden Sie sich gerne beim Gastgeber-Service der Hörnerdörfer unter service@hoernerdoerfer.de oder Tel. 08326 364642.
 
 
 
  Tourismus Hörnerdörfer GmbH
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Tel. +49 8326 36460  | Fax +49 8326 364656 | info@hoernerdoerfer.de

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