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| Gastgeber-Newsletter, 25. November 2021
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Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
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nachfolgende Themen und Informationen haben wir Ihnen zusammengestellt:
- neuer Tourismusbeirat der Hörnerdörfer
- Beteiligungsmöglichkeit beim Hörnerdörfer Adventskalender
- Corona-Info zu Stornierungen
- Förderprogramm für E-Ladepunkte
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Tourismus Hörnerdörfer GmbH
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Ein Gremium bekommt Gesicht und Stimme
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Neuer Tourismusbeirat der Hörnerdörfer
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Im vergangenen Jahr hat sich einiges geändert in der Tourismusaufstellung der Hörnerdörfer. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört der Tourismusbeirat. Dieser Fachbeirat ist ein Gremium, das maßgeblich die strategische Ausrichtung der Destination mitgestalten wird. Auf der konstituierenden Sitzung, die im November stattfand, waren sich alle einig: Die Zukunft der Hörnerdörfer liegt in der „Gemeinschaft im Unterschied“. Soll heißen, so verschieden die Charaktere der Orte, die Größe der Betriebe oder die Bedürfnisse von Dienstleister und Leistungsträger auch sein mögen – und auch sein sollen! – so einig will man Ideen angehen und die Tourismusprojekte unterstützen. Für Stephan Köhl, Geschäftsführer der Hörnerdörfer Tourismus GmbH, ist der Beirat in dieser Konstellation ein Gewinn: „Ich freue mich auf eine enge, konstruktive Zusammenarbeit für die Region.“
Die Mitglieder des Fachbeirats und ihre Schwerpunkte im ersten Turnus sind:
Armin Kling, Urlaubshof Kling, für Kultur und Tradition
Matthias Lenz, Allgäu Events, für Freizeitanbieter
Andrea Linkemann, Kuhstadl Design, für Marketing und Handel
Dietmar Martin, Der Allgäu-Schreiner, für das Handwerk
Tobias Mucha, Landhaus Mucha, für Ferienwohnungen und Pensionen
Anton Schöll, Fischinger Gastro GmbH & Co.KG, für die Gastronomie
Marc Traubel, Hotel Hubertus, für die Hotellerie
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Adventskalender der Hörnerdörfer in den sozialen Medien
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Beteiligungs-Möglichkeit für Gastgeber
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Für das 24. Türchen des Hörnerdörfer Adventskalenders auf Facebook und auf Instagram möchten wir als Highlight einen Gutschein für ein oder zwei Übernachtungen verlosen. Wenn Sie sich beteiligen möchten, können Sie die Gutscheinkonditionen (z.B. Personenanzahl, Zeitraum) selbst festlegen. Ihr Betrieb wird selbstverständlich beim Türchen am 24.12. verlinkt (Facebook: 7.152 Fans, Instagram: 2.835 Follower). First come, first serve – wer sich als erstes meldet, kann sich aussuchen, ob er auf Facebook oder Instagram ausgespielt wird.
Wenn Sie sich mit einem Gutschein beteiligen möchten, melden Sie sich einfach bis zum 29.11.2021 unter social@hoernerdoerfer.de.
Wir bedanken uns bei allen Kleinbetrieben, die uns für die anderen Türchen eine Sachspende bereits zur Verfügung gestellt haben.
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Schulung 2G-Regel und Info zu Stornierungen bei Beherbergungsbetrieben
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Nach der 2G-Regel dürfen nur Geimpfte oder Genesene übernachten.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Gast zur Zahlung der Übernachtungskosten auch verpflichtet bleibt, wenn er die Zimmer aus in seiner Person und seiner Risikosphäre liegenden Gründen nicht nutzen kann, obwohl der Vermieter ihm die Gebrauchsmöglichkeit einräumt (vgl. § 537 Abs. 1 BGB). Da in Bayern derzeit kein Übernachtungsverbot besteht, muss der Gast für sich die Voraussetzung schaffen, dass er geimpft ist. Diese Voraussetzung liegt in seiner Risikosphäre. Da der Gast das Bestellrisiko trägt, hat dieser auch die Übernachtungskosten zu tragen.
Die neuesten Infos und Tipps zur rechtssicheren Umsetzung der Regelungen gibt es beipielsweise bei einer Schulung am Montag, 29.11. um 14 Uhr oder Mittwoch, 01.12. um 9.00 Uhr direkt von Rechtsanwalt Florian Dukic. Organisiert von der Beratungsagentur "netzvitamine" kostet die Teilnahme 23,80 €.
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Unterstützung im Bereich E-Mobilität
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Förderung von E-Ladepunkten
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Mit dem aktuellen Förderprogramm für Tourismus wird auch der Ausbau der Lade-Infrastruktur in Bayern gefördert.
So wird jeder im Rahmen dieses Programmes errichtete Ladepunkt für ein E-Pedelec (E-Bike, E-Roller, etc.) mit bis zu 300 € und für einen E-PKW (Elektroauto) mit bis zu 1.500 € (max. 10 E-Pedelec und 10 E-PKW pro Ladeort möglich, also 18.000 €) gefördert. Genaue Informationen zur Fördermaßnahmen wurden von den Förderlosten des Projektträgers Bayern zusammengestellt.
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